Sonntag, 17. Dezember 2006

HSG-Gerüchte #2


#2: An der HSG studieren nur die Superreichen dieser Erde

Hintergrund: Viele Menschen leben heute in dem Glauben, die Freiherren, Fürsten und reichen Unternehmers- / Managersöhne würden im Aufnahmeprozess für ein Studium an der HSG besonders bevorzugt behandelt.


Wahrheit: Jeder Mensch mit schweizer Studienberechtigung muss per Hochschulgesetz zum Studium an der Universität St. Gallen zugelassen werden. Eine schweizer Studienberechtigung besitzt jeder Mensch, der eine staatlich anerkannte Matura an einer schweizer Schule erlangt hat oder als Auslandsschweizer einen äquivalenten Abschluss (Bsp: Abitur) vorweisen kann. Es existiert im Hochschulgesetz, das im normalen schweizer Gesetzgebungsverfahren erlassen wurde, eine Aufnahmebeschränkung für ausländische Studierende, die keine schweizer Matura erlangt haben. Diese müssen einen Aufnahmetest ablegen, der die kognitiven Fähigkeiten der Studieninteressierten im Hinblick auf eine Eignung für ein Studium an der HSG prüft. Die Prüflinge mit den besten Ergebnissen kommen ohne Umweg an die Universität, andere werden erst nach einem Interview zum Studium zugelassen. Mit Geld oder politischem Einfluss ist in diesem Berwerbungsprozess jedenfalls nichts zu holen. Hier geht es einzig und allein um eine ausgewiesene kognitive Eignung für ein HSG-Studium.

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